Keine Frage, wer etwas nimmt, was ihm nicht gehört, der muss bestraft werden. In Zeiten des Internets werden solche Bestrafungen immer öfter ausgesprochen. In Form von Abmahnungen, die – vor allem von Fotografen – in Auftrag gegeben werden. Auch hier: Wer ein Foto unberechtigter Weise verwendet und die Angabe des Urhebers versäumt oder wer gar wissentlich Bilder klaut und auf seiner Website veröffentlicht, der braucht sich nicht zu beklagen, wenn er eine Abmahnung erhält. Ich selbst bin als Texter, Autor und Redakteur nicht erbaut, wenn jemand meine Texte kopiert und bei sich veröffentlichen würde. Daher kann ich das auch vollkommen nachvollziehen.
Jetzt kommt das große „Aber“: Die Machenschaften mancher Fotografen sind so hinterhältig und link, dass einem schon nichts mehr gegen eine solche Unverfrorenheit einfällt. Zwei Beispiele möchte ich Ihnen im Folgenden aufzeigen. Zwei Beispiele, die mich mehrere hundert Euro kosten werden bzw. gekostet haben, wobei ein Fall noch zur Klärung zu meinem Anwalt geht.
Wer suchet, der findet
Manchmal hat es den Anschein, dass Fotografen den ganzen Tag nichts anderes zu tun haben, als gaffender Weise vor dem PC zu sitzen und nach Bildern von sich auf anderen Seiten zu suchen. Kaum ist eine Seite gefunden, wird diese genauestens inspiziert. Wird dort nur der geringste Verstoß gefunden, wird abgemahnt. Ist ja schließlich schnell verdientes Geld. Uninteressant sind die Umstände, wie es dazu gekommen ist. Auch wird auf keinen Fall der Websitebetreiber angeschrieben, um den – in vielen Fällen unbeabsichtigten – Fehler zu bereinigen. Nein, hier lockt das schnelle Geld. Bei Geld werden eben die meisten schwach. Menschlichkeit, Fairness und solche Wörter kommen bei vielen im Sprachgebrauch gar nicht vor. Aber nun zu den konkreten Beispielen:
1. Abmahnung Harald B.
Seines Zeichens Fotograf aus München und jemand, der sich scheinbar mit Abmahnungen auskennt, denn der erste Eintrag bei Google mit seinem Namen wird gleich mit Abmahnungen in Verbindung gebracht. Hinzu kommt, dass ich das Schreiben nicht von seinem Anwalt erhielt, sondern von ihm persönlich – er weiß also, was er tut.
Abgemahnt wurde folgendes: Ich hatte ein Foto von Herrn B. verwendet, das er auf wikipedia unter einer CC-Lizenz veröffentlichte. Die Urheberangabe platzierte ich direkt unter dem Foto und zwar in dieser Form: „Foto: Harald B.“. Die Angabe zur Lizenz war unter dem Artikel mit Verlinkung zu finden. Hier machte ich den ersten Fehler, denn die Lizenz gehört direkt ans Foto. OK, da lass ich ja noch mit mir reden, war mein Fehler. Ob man deswegen abmahnen muss, das steht auf einem anderen Blatt und kann jeder selbst beurteilen.
Nun kommen wir zu meinem eigentlichen Verstoß: Das Bild im Artikel konnte direkt angeklickt werden, wodurch sich ein neues Fenster öffnete und das Bild, so wie es in der Datenbank abgelegt wurde, erscheint. Ohne Text und natürlich auch ohne Urheberangabe. Dies wurde von Herrn B. ebenso abgemahnt, wie die Vorschau des Artikels in der Kategorieübersicht, in der der Artikel angerissen und das Foto vom System als Vorschaubild zugefügt wurde. Auch hier ohne Urheberangabe. Sicherlich, wenn man es ganz genau nimmt, gehören die da natürlich auch hin, aber sorry, erstens ist das beim CMS gar nicht möglich und zweitens ist das Korinthenkackerei. Das Foto im Artikel wurde ja mit Namen versehen, von einem Bilderklau kann hier also wohl kaum die Rede sein.
Trotzdem hat mir mein Anwalt gesagt, dass Herr B. damit vor Gericht durchkommen würde. Ich schrieb den Herrn dann per Mail noch an, erklärte ihm den Fall und bat ihn um eine gütliche Einigung. Dies lehnte er ab. Sein gutes Recht, aber sicherlich nicht die feine Art. Aber was will man von jemandem erwarten, der mit seinem Namen und dem Wort „Abmahnung“ Platz 1 bei Google innehat.
2. Abmahnung Eva-Maria R.
Nur eine Woche später flatterte mir die nächste Abmahnung ins Haus. Dieses Mal von einer Anwaltskanzlei Wolf H. in Siegen, die im Auftrag einer Eva-Maria R. handelte.
Abgemahnt wurde folgendes: Ich hatte auf meiner Homepage einst ein Bild dieser Frau R. in Verwendung, ein Foto von Pixelio, zu dem ich sie als Urheber genannt und auch zu Pixelio verlinkt hatte. Aufgrund einer Umstrukturierung meiner Seite habe ich das Bild mitsamt Artikel vor Monaten bereits gelöscht, versäumte es allerdings, das Foto komplett aus meiner Datenbank zu nehmen. Das heißt, dass es also noch vorhanden war.
Allerdings nicht mehr sichtbar auf der Website, sondern nur noch erreichbar, wenn man die direkte URL eingeben würde die mit „…?attachment_…“ und einer Zahl auf das Foto hinwies. Diese URL findet niemand und somit ist dieses Foto meiner Meinung nach auch nicht öffentlich zugänglich. Gefunden wurde es von besagter Dame wohl nur, indem sie die Bildersuche bei Google befragte und dort auf meine Seite stieß, also auf ein Foto, das ich gar nicht mehr verwende.
Ob die Abmahnung rechtmäßig ist, das wird mein Anwalt nun klären. Aber schon allein diese Vorgehensweise besagt doch so einiges über den Charakter der Frau Eva-Maria R. und der Anwaltskanzlei H.. Wenn ich will, finde ich immer und überall etwas. Man muss nur lange genug suchen.
Ich finde es im Übrigen nicht bedenklich, dass hier abgemahnt wird, denn solche Leute haben scheinbar keine anderen Hobbys und sind in meinen Augen – ich sage es mal vorsichtig – arme Würstchen. Ich finde es bedenklicher, dass solche Machenschaften in unserem Rechtsstaat überhaupt möglich sind. Schon allein deshalb, weil es ein Dunkelbereich ist, bei dem keiner so recht weiß, was nun erlaubt ist und was nicht und sich wohl jeder in die Nesseln setzt. Hier müssen Grundsatzurteile her und zudem müssen Urheberrechtsangaben sowie Lizenzangaben vereinheitlicht und stark vereinfacht werden. Bevor dies nicht einheitlich geregelt ist, sollten Abmahnungen in den oben genannten Fällen gar nicht ausgesprochen werden dürfen. Zumindest keine, die solche Kosten nach sich ziehen.
Genau hinsehen
Der Artikel soll nicht als Jammerei rüberkommen, sondern anderen Webmastern zeigen, was alles möglich ist. Macht Eure Seiten abmahnsicher. Schreibt die geforderten Lizenz- und Urheberangaben so hin, wie gewünscht. Verzichtet auf Vorschaubilder oder arbeitet mit dem more-tag (bei WordPress), so erscheint die Bildunterschrift auch in der Übersicht. Stellt die Fotos so ein, dass sie nicht separat angeklickt werden können und löscht, wenn Ihr Fotos nicht mehr braucht, das gesamte Bild aus der Datenbank. Vielleicht konnte ich Euch so einiges ersparen.
Nachtrag: Ursprünglich hatte ich die Namen beider Abmahner ausgeschrieben. Da sich hier aber Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit gegenüberstehen, möchte ich nicht noch eine Abmahnung riskieren. Es steht Euch jederzeit frei, sich nach den Namen bei mir zu erkundigen.
Aktueller Stand: Auch beim zweiten Fall würde der Abmahnende vor Gericht Recht bekommen. Das heißt: Sofern Fotos auf einer Website nicht mehr verwendet werden, komplett aus der Datenbank löschen. Solange die Fotos noch irgendwie – und sei es nur vom Abmahnenden per Google Bildersuche, gefunden werden und dort kein Urheber genannt ist, wird munter abgemahnt. Ja, so ist das in Deutschland!